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Donnerstag, 29. November 2012 17:49

Werteerklärung für die

Abteilung Aikido / Ju-Jutsu des ATSV Freiberg


§1 Aufgaben der Abteilung

Die Abteilung Aikido / Ju-Jutsu des ATSV Freiberg dient dem Zweck der Pflege und Förderung von Kampfkunst, Kampfsport und des Gemeinschaftssinnes.

Die Abteilung folgt den Grundsätzen von Freiwilligkeit, Fairness, Ehrenhaftigkeit und den in Deutschland anerkannten Moralvorstellungen.
Sie distanziert sich von jeglichen extremen gesellschaftlichen, politischen und religiösen Ansichten.

§2 Aufgaben der Mitglieder

Die Mitglieder verpflichten sich, mit dem erlernten Wissen und den erlernten Techniken verantwortungsvoll und vorausschauend umzugehen.

Die Anwendung erfolgt nur im Rahmen von
  • Training, Ausbildung und Prüfungen
  • offiziellen sportlichen Wettkämpfen
  • Vorführungen und Veranstaltungen der Abteilung und der Dachverbände
  • beruflicher Tätigkeit (z.B. Polizei, Sicherheitsdienst oder ähnliches)
  • Notwehr und Nothilfe

unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der in Deutschland gültigen Gesetze.

Das erlernte Wissen und die erlernten Techniken dürfen nur an Personen weitergegeben werden, von denen angenommen wird, das Sie damit verantwortungsvoll umgehen und dieser Werteerklärung genügen.

§3 Meldepflicht und Konsequenzen

Sollte ein Mitglied an einer körperlichen Auseinandersetzung außerhalb des oben erwähnten Rahmens beteiligt sein, ist der Vorstand der Abteilung Aikido / Ju-Jutsu (zumindest ein Vorstandsmitglied) darüber zu informieren.
Im Folgenden ist der Vorstand ggf. über rechtliche Maßnahmen oder Konsequenzen auf dem Laufenden zu halten.
Sollte es zu einer Anklage gegen das Mitglied kommen, entscheidet der Vorstand der Abteilung nach der Anhörung des Mitgliedes, ob die Mitgliedschaft für die Dauer des Verfahrens ruht. Im Falle einer Verurteilung entscheidet der Vorstand der Abteilung nach Anhörung und eigener Beurteilung über den Verbleib des Mitglieds in der Abteilung.


Sollte ein Mitglied gegen diese Werteerklärung verstoßen, kann er nach einer Anhörung durch den Vorstand der Abteilung aus der Abteilung Aikido / Ju-Jutsu des ATSV Freiberg ausgeschlossen
werden. Den ggf. folgenden Ausschluss aus dem ATSV Freiberg regelt § 5 der Satzung.